Die Adoption eines türkischen Kindes durch eine Familie im Ausland erfolgt im Rahmen des Haager Übereinkommens von 1993 und des TMK.
Verfahren (durch das türkische Gericht)
- Die Familie beantragt bei der zuständigen Behörde in ihrem Land
- Kommunikation mit dem Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste (ÇİDB) in der Türkei
- Kindeignung Beurteilung
- Vorläufiges Sorgerecht (1 Jahr)
- Einholen der Entscheidung des Familiengerichts
- Verfahren der Verbringung ins Ausland
Bedingungen des Haager Übereinkommens
- Kind ist zur Adoption geeignet (Einverständnis der Eltern, gerichtliche Genehmigung)
- Alternative zur Adoption im Inland wurde versucht
- Das Wohl des Kindes ist von wesentlicher Bedeutung
- Kein finanzieller Gewinn
- Identität des Kindes geschützt
Schicksal der türkischen Staatsbürgerschaft
- Das Kind kann die Staatsbürgerschaft des Adoptionslandes erwerben
- Kann die türkische Staatsbürgerschaft bewahren (doppelte Staatsbürgerschaft)
- In einigen Ländern ist eine einheitliche Staatsbürgerschaft erforderlich
Türkiyes Ansatz
- Inländische Adoption hat Priorität
- Ausländische Adoption wird kontrolliert
- Bestimmtes Alter aktiver in Gruppen
- Flexibler für Kinder mit Behinderungen/besonderen Bedürfnissen
Überwachung
- Überwachung für die ersten 3 Jahre nach der Adoption
- Berichte ausländischer Institutionen werden an die Türkei weitergeleitet
- Der Zustand des Kindes wird überprüft
Oberster Gerichtshof 2. HD
2. HD fordert, dass bei der Adoption eines türkischen Kindes durch eine ausländische Familie „das Wohl des Kindes“ zugrunde gelegt und kulturelle und sprachliche Anpassungsfragen berücksichtigt werden sollten.
Anwalt für Familien- und Ausländerrecht wird empfohlen.