Der Schaden, der einer Person, die kein Schuldner ist, durch ein unfaires Vollstreckungsverfahren entsteht, wird ersetzt.
Arten unfairer Beschlagnahmungen
- Verfahren gegen eine Person, die keine Schulden hat
- Vorgeschriebene Schulden
- Beschlagnahme des Eigentums der falschen Person
- Übermäßiges Pfandrecht
Haftung der Gläubiger
- 20 % Ablehnung, wenn Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Entschädigung (EBL Art. 78)
- Materielle und moralische Entschädigung (TBK Art.49)
- Imageschaden
Schaden des Opfers
- Bankkontosperrung (Zahlungsschwierigkeiten)
- Arbeitsplatzverlust
- Reputationsverlust
- Stress, gesundheitliche Auswirkungen
Oberster Gerichtshof 8. HD
8. HD akzeptiert, dass in Fällen widerrechtlicher Zwangsvollstreckung der Nachweis ausreicht, dass „der Gläubiger keine angemessene Sorgfalt walten ließ“, und dass keine Absicht erforderlich ist.
Anwalt für Vollstreckung und Entschädigung wird empfohlen.