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Vorsorgliche Durchsetzungsverfahren: Anmerkung zur Eigentumsurkunde, Verkehrsanmerkung

23 Nisan 2026 Vollstreckungs- und Insolvenzrecht 1 dk okuma 11 görüntülenme

Das Vollstreckungsamt platziert einen Vermerk auf der Eigentumsurkunde/den Verkehrs-/Bankunterlagen als Vorsichtsmaßnahme vor der Zwangsvollstreckung.

Arten des Vermerks

  • Vermerk zur Urkunde: Verhindert nicht den Verkauf von Immobilien, dient aber der Benachrichtigung Dritter
  • Vermerk zur Verkehrsregistrierung: Er kann den Verkauf von Immobilien verhindern Fahrzeuge
  • Bankvermerk: Kontosperrung
  • SGK-Vermerk: Gehaltspfändung

Folgen der Vermerkung

  • 3. Benachrichtigung an Personen (Käufer weiß, dass der Verkäufer verschuldet ist)
  • Nachträglich platzierte Pfandvermerke kommen an die Reihe
  • Die Eigentumsurkunde/der Verkehr erscheint in der Übertragung

Entfernung des Vermerks

  • Brief des Gläubigers/Vollstreckungsamts bei Begleichung der Schuld
  • Automatisch, wenn die vorläufige Pfandfrist abläuft
  • Gericht Entscheidung

3. Rechte der Person

  • Das Eigentum kann trotz der Anmerkung vererbt werden (riskant)
  • Ein Schadensersatzanspruch ist möglich
  • Antrag auf Entfernung, wenn die Anmerkung abgelaufen ist

Oberster Gerichtshof 12. HD

12. HD akzeptiert, dass der gute Wille des „Käufers/Übertragers“ des kommentierten Vermögenswerts besprochen wird und dass der Käufer, obwohl er die Anmerkung sieht, als bösgläubig betrachtet wird.

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