Die Krypto-Vermögenswerte des Schuldners können durch Vollstreckung beschlagnahmt werden, es gibt jedoch technische Schwierigkeiten.
Beschlagnahmeprozess
- Ermittlung der Wallet-Adresse
- Wenn ein Konto an der Börse vorhanden ist, über die Börse
- Beschlagnahmeschreiben an die Börse
- Die Börse friert die Vermögenswerte ein
Schwierigkeiten
- Persönliche Wallet (Cold Wallet) kann nicht beschlagnahmt werden
- Übersee-Börsen sind nicht kooperativ
- Mixer/anonyme Wallets
Börsenhaftung
- CMB-lizenzierte Börsen müssen sich daran halten (KVHS)
- Übersee-Börsen halten sich im Allgemeinen nicht daran
- Auch wenn es eine Gerichtsentscheidung gibt
Oberster Gerichtshof 12. HD
12. HD akzeptiert, dass bei Krypto-Beschlagnahmungen derzeit eine „Rückverfolgung über die Börse“ möglich ist, es jedoch technische Schwierigkeiten bei persönlichen Wallets gibt.
Ein Anwalt für Durchsetzung und Krypto wird empfohlen.