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Fall der Beendigung des Angebots (EBL-Artikel 134)

23 Nisan 2026 Vollstreckungs- und Insolvenzrecht 1 dk okuma 47 görüntülenme

Sollten nach Abschluss der Ausschreibung Unregelmäßigkeiten auftreten, kann eine Klage auf Beendigung der Ausschreibung eingereicht werden. EBL-Artikel 134.

Kündigungsgründe

  • Unregelmäßigkeit in der Verkaufsankündigung
  • Mangelhafte Bewertung
  • Vergabe des Angebots an die falsche Person
  • Unterlassene Mitteilung des Zahlungsauftrags
  • Unqualifiziert Käufer

Antragsteller

  • Schuldner
  • Gläubiger
  • Person, die an der Ausschreibung teilgenommen hat
  • Dritter, dessen Rechte oder Interessen durch die Ausschreibung geschädigt wurden

Dauer

  • 7 Tage ab der Ausschreibung
  • Bei Versäumung der Frist wird die Ausschreibung ungültig Endgültiges

Gericht

Vollstreckungsgericht (einfaches Verfahren).

Oberster Gerichtshof 12. HD

12. HD geht davon aus, dass bei Beendigung der Ausschreibung ein „angemessenes Äquivalent des Preises am Tag der Ausschreibung“ vorliegen muss und dass bei Preisen unter 10 % eine Entscheidung zur Beendigung getroffen werden kann.

Folgen

  • Ausschreibung storniert
  • Eine neue Ausschreibung wird durchgeführt
  • Der vom Käufer gezahlte Preis wird zurückerstattet
  • Grundbuchamt/Grundbuchamt Stornierung

Entschädigung

Eine vollständige gerichtliche Klage (Verwaltungsgericht) ist gegen die Vollstreckungsbehörde möglich, die das falsche/böswillige Angebot vergeben hat.

Verschwenden Sie keine Zeit mit dem Vollstreckungsanwalt.

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