Bebauungsgesetz Nr. 3194 regelt den Bau. Gegen die erteilte Bebauungsgenehmigung kann innerhalb von 60 Tagen eine Nichtigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
Mögliche Kläger
- Benachbarte Grundstückseigentümer
- Personen, die in der gleichen Straße wohnen
- Diejenigen, die Interessen innerhalb der Gemeindegrenzen haben
- Umweltverbände
Gründe für Stornierung
- Nichteinhaltung des Bebauungsplans
- Nichteinhaltung des Planänderungsverfahrens
- Gebäudeinspektionsberichte fehlen oder sind falsch
- Qualität, die die Umwelt schädigt
- Auswirkungen auf das historische/geschützte Gebiet
- Im Widerspruch zu den Elementen Autorität, Form, Grund, Gegenstand, Zweck
Aufenthalt von Ausführung
Da die Bauarbeiten fortgesetzt werden, ist der Antrag auf Aussetzung der Ausführung von entscheidender Bedeutung. Wenn das Gericht die Ausführung aussetzt, wird der Bau vorübergehend gestoppt.
Verfahren
- Klage innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe der Genehmigung
- Verwaltungsgericht
- Sachverständiger (Architekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- Entscheidung
- Regionales Verwaltungsgericht (Berufung)
- Staatsrat (Berufung)
6. Kammer des Staatsrates
6. Das Ministerium akzeptiert, dass das „Nachbarschaftsrecht“ in Fällen der Annullierung von Baugenehmigungen weit ausgelegt wird und dass Personen, die im selben Gebiet leben, auch wenn es sich nicht um ein direkt angrenzendes Grundstück handelt, das Recht haben, zu klagen.
Ein Anwalt für Verwaltungs- und Immobilienrecht wird empfohlen.