Die dauerhafte Invaliditätsentschädigung deckt den zukünftigen Einkommensverlust des Opfers ab.
Berechnung
- Aktuelles monatliches Einkommen
- Invaliditätsrate (%)
- Gleichgewichtige Lebenserwartung (TRH 2010)
- Aktiv-/Passivzeitraum
- Rabatt (5-10 %)
Aktivzeitraum
- Ab dem Datum von Tod/Unfall bis zum Alter von 60–65 Jahren
- Arbeitsalter (variiert je nach Beruf)
- Volle Einkommensbasis
Passiver Zeitraum
- Nachruhestand
- Mindestlohn- oder Rentenbasis
- Begrenzter Zeitraum (durchschnittliche Lebenszeit)
Oberster Gerichtshof 17. HD
17. HD geht davon aus, dass die Berechnung der „aktiven und passiven Zeit“ bei der Entschädigung bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit getrennt erfolgen sollte.
Die Beauftragung eines Anwalts für Entschädigungsrecht wird empfohlen.