Abfindung ist die Entschädigung, die dem Arbeitnehmer in Höhe von 30 Bruttotagen für jedes volle Beschäftigungsjahr am Arbeitsplatz gezahlt wird und die sich aus der Beendigung des Arbeitsvertrags aus bestimmten Gründen ergibt. Rechtsgrundlage ist Artikel 14 des (aufgehobenen) Arbeitsgesetzes Nr. 1475; Dieser Artikel wurde beibehalten, als das Arbeitsgesetz Nr. 4857 in Kraft trat.
Berechtigungsbedingungen für eine Abfindung
Damit der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung hat, müssen drei Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
In welchen Fällen wird eine Abfindung gezahlt?
- Kündigung durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund (HR-Artikel 18)
- Kündigung durch den Arbeitnehmer aus wichtigem Grund (HR-Artikel 24)
- Die Trennung des Arbeitnehmers aufgrund des Militärdienstes
- Der Arbeitnehmer geht in den Ruhestand oder in die Altersrente
- Die Arbeitnehmerin muss das Unternehmen innerhalb eines Jahres nach dem Datum ihrer Heirat freiwillig verlassen
- Tod des Arbeitnehmers (Auszahlung an gesetzliche Erben)
- Änderung oder Verlegung des Arbeitsplatzes (Dienstzeit läuft weiter)
Wie wird die Abfindung berechnet?
Die Formel ist einfach: 30-Tage-Bruttolohn × Anzahl der vollbeschäftigten Jahre. Zeiträume, die ein Jahr überschreiten, werden anteilig addiert (Tag/Monat).
Angepasster Bruttolohn
Es ist nicht nur das bloße Honorar; In die Abfindungsberechnung werden auch regelmäßige und laufende Zuzahlungen einbezogen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Berufungsgerichts 9. HD deckt die Gebühr die folgenden Posten ab:
- Monatlicher Bruttolohn
- Lebensmittelkosten (Bargeld/Sachleistungen – täglich × Monat)
- Pannenhilfe/Serviceunterstützung
- Regelmäßige Boni und Boni
- Kindergeld, Familiengeld
- Tankhilfe, Bekleidungshilfe
- Unterkunftszuteilung (zum Marktwert)
Nebenzahlungen (z. B. einmaliges Urlaubsgeld, Überstundenvergütung) sind nicht im angepassten Lohn enthalten.
Beispielberechnung
Für den Arbeitnehmer, dessen monatlicher Bruttolohn 30.000 TL beträgt, die monatliche Mahlzeit + Transport insgesamt 4.500 TL beträgt, beträgt der Jahresbonus 30.000 TL (2.500 TL werden im Monatsgehalt berücksichtigt) und er hat 5 Jahre und 6 Monate gearbeitet:
- Angepasstes monatliches Brutto = 30.000 + 4.500 + 2.500 = 37.000 TL
- Tagesbrutto = 37.000 / 30 = 1.233,33 TL
- 5 volle Jahre × 30 Tage = 150 Tage
- 6 Monate = (180 Tage / 365) × 30 = ~14,79 Tage
- Gesamt = 164,79 Tage × 1.233,33 TL = ~203.296 TL brutto
Von diesem Betrag wird lediglich die Stempelsteuer abgezogen (7,59 Promille). Abfindungen sind von der Einkommensteuer befreit (Einkommensteuergesetz Nr. 193, Artikel 25/7).
Abfindungsobergrenze
Die Abfindung eines Jahres darf den Betrag der Ruhestandszulage für Beamte nicht überschreiten. Die Obergrenze wird alle sechs Monate neu festgelegt und es gilt die Obergrenze zum Zeitpunkt der Kündigung. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs kann eine Abfindung oberhalb der Obergrenze durch einen Einzelvertrag oder einen Tarifvertrag festgelegt werden; In diesem Fall wird die Decke nicht angewendet.
Interessentyp und Beginn
Der Zinssatz für die Abfindung ist der höchste Zinssatz für Einlagen (1475 Art. 14/11). Der Zinsbeginn ist der Kündigungstermin; Es ist keine Warnung oder Vorgabe erforderlich. Das 9. HD-Berufungsgericht ist in dieser Frage stabil: Für Abfindungen werden die höchsten Bankzinsen und für Kündigungsentschädigungen die gesetzlichen Zinsen erhoben (z. B. der Grundsatz des 9. HD-Berufungsgerichts K. 2017/6189).
Zeitüberschreitung
Für Abfindungen gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren (Zusätzlicher Artikel 3 des Gesetzes Nr. 4857). Die Frist beginnt mit dem Datum der Kündigung zu laufen. Wenn ein Antrag auf Zwangsmediation gestellt wird, endet die Verjährungsfrist; Die Verarbeitung erfolgt nach dem letzten Meldedatum erneut.
Obligatorische Mediationsanforderung
Seit dem 01.01.2018 ist es erforderlich, sich an einen Mediator zu wenden, bevor beim Arbeitsgericht eine Klage wegen Abfindungsansprüchen eingereicht wird (Artikel 3 des Gesetzes Nr. 7036). Die eingereichte Klage ohne Erfüllung der Klagevoraussetzungen wird aus prozessualen Gründen abgewiesen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel Zwangsmediation im Arbeitsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Mitarbeiter, der freiwillig kündigt, eine Abfindung erhalten?
In der Regel nein. Ausnahmen sind jedoch Ruhestand, Militärdienst, Heirat (Arbeitskraft innerhalb eines Jahres) und berechtigte Gründe gemäß Artikel 24 des türkischen Arbeitsrechts. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer gemäß Artikel 32 des Arbeitsgesetzbuchs bei nicht rechtzeitiger Lohnzahlung das Recht auf eine berechtigte Kündigung.
Führt ein befristeter Arbeitsvertrag zu einer Abfindung?
Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag automatisch endet, fällt keine Abfindung an. Kündigt der Arbeitgeber jedoch ohne wichtigen Grund vorzeitig, fällt sowohl der Restlohn als auch – bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 1 Jahr – eine Abfindung an.
Was soll ich tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
Zuerst erfolgt eine schriftliche Abmahnung. Erfolgt die Zahlung nicht, ist ein Schlichtungsantrag zwingend erforderlich. Kann keine Einigung erzielt werden, wird mit dem Abschlussbericht eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Durchführung des Prozesses mit einem Anwalt; Die korrekte Einrichtung des Forderungskontos ist entscheidend für die korrekte Bestimmung der Zinsart und die Vermeidung von Verrechnungsfehlern.