In Schadensersatzfällen hat die Wahl der Fallart erheblichen Einfluss auf den Ausgang.
Teilklage (HMK Art. 109)
- Ein bestimmter Teil der Forderung wird verlangt
- Er kann später durch einen weiteren Fall erhöht werden
- Zinsen gelten ab dem Datum der Einreichung der Teilklage
- Die Prozessgebühr ist geringer
Unsicherer Anspruchsfall (HMK) Art. 107)
- Wenn die Höhe der Forderung nicht von Anfang an klar ist
- Der „Mindestbetrag“ wird festgelegt
- Der endgültige Betrag wird vom Sachverständigen während des Prozesses festgelegt
- Zinsen werden ab dem Datum des Falles auf den gesamten Betrag übertragen
Was wird bevorzugt? Betrag)
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs HGK 2018/9-1
HGK akzeptiert, dass es möglich ist, arbeitsrechtliche Forderungen durch eine unbefristete Forderungsklage geltend zu machen, dass eine Teilklage jedoch besser für Forderungen geeignet ist, die vom Arbeitgeber erfasst wurden.
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