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Krypto-Asset-Dienstleister (KVHS) und Gesetz Nr. 7518

15 Mart 2026 Kryptowährungsrecht 2 dk okuma 174 görüntülenme

Mit dem Gesetz Nr. 7518 (02.07.2024) wurden dem Kapitalmarktgesetz Nr. 6362 umfassende Regelungen zu Krypto-Assets und Krypto-Asset-Dienstleistern (KVHS) hinzugefügt.

Krypto-Asset-Definition (CMB Art. 3/1-w)

„Immaterielle Vermögenswerte, die mithilfe der Distributed-Ledger-Technologie oder einer ähnlichen Technologie elektronisch erstellt und gespeichert werden, über digitale Netzwerke verteilt werden und Werte oder Rechte ausdrücken können.“

KVHS-Definition und -Typen

  • Plattformen: Krypto-Asset-Handelsplattformen (Binance TR, BTCTurk usw.)
  • Wallet-Dienstleister: Organisationen, die Verwahrungsdienste anbieten
  • Weitere Dienstleister:Überweisung, Clearing, Kontoführung

CMB-Genehmigungspflicht

Um als KVHS tätig zu sein, ist es zwingend erforderlich, eine Genehmigung von CMB einzuholen. Unerlaubte Aktivität:

  • CMB Artikel 99/A: Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Jahren und Geldstrafe von 5.000 bis 10.000 Tagen
  • Verwaltungsstrafen
  • Aktivitätsverbot

Trennung von Kundenvermögen

KVHS ist verpflichtet, die Krypto-Vermögenswerte der Kunden getrennt von ihren eigenen Vermögenswerten aufzubewahren. Eine vertragswidrige Nutzung stellt die Straftat der Veruntreuung von Kryptowährungen dar (eine neue Art von Straftat, die von der CMB eingeführt wurde).

Kryptowährungsveruntreuung

Für detailliertere Informationen: Kryptowährungsveruntreuungskriminalität Artikel.

  • Strafe: 8–14 Jahre Haft und eine Geldstrafe von 5.000 bis 10.000 Tagen
  • Bei aktivem Bedauern gelten Rabattbestimmungen

Ausländische Plattformen für türkische Kunden

Nicht lizenzierten ausländischen Plattformen ist es gemäß Gesetz Nr. 7518 untersagt, Kunden in der Türkei zu bedienen. Die Zugriffssperre wird durch BTK implementiert.

MASAK-Pflichten

KVHSs gelten als „verpflichtet“ im Sinne des Gesetzes Nr. 5549:

  • Kennen Sie die Pflichten Ihrer Kunden (KYC)
  • Meldung verdächtiger Transaktionen
  • Aufzeichnung und Berichterstattung
  • Risikobewertung

Steuergröße

Gewinne aus Kryptotransaktionen werden derzeit nicht speziell besteuert; Allerdings unterliegen Einkünfte, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erzielt werden, als Gewerbeeinkünfte der Einkommensteuer. Gesetzliche Regelungen müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Ansatz des Obersten Gerichtshofs

Der Oberste Gerichtshof hat für die Zeit des Gesetzes Nr. 7518 noch keine ausreichende Rechtsprechung etabliert. In der Vorgängergesetzperiode wurden Krypto-Assets jedoch als „immaterielle Vermögenswerte“ und nicht als „Geld“ beschrieben; Es wurde angenommen, dass Betrugs-, Diebstahl- und Unterschlagungsdelikte auch im Hinblick auf Krypto-Assets zur Anwendung kommen können.

Die KVHS-Verordnung ist neu und es bestehen Unsicherheiten bei der Umsetzung. Es wird empfohlen, dass Sie Ihren Compliance-/Risikoprozess mit einem Expertenanwalt für Kryptowährungen und Kapitalmärkte planen.

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