KVKK-Artikel 10: Der Datenverantwortliche ist verpflichtet, die betreffende Person bei der Erfassung personenbezogener Daten zu informieren.
Was im Informationstext enthalten sein sollte
- Identität des Datenverantwortlichen
- Zweck der Verarbeitung
- Datenkategorien
- An wen die Übermittlung erfolgt
- Methode der Datenerhebung und Rechtsgrund
- Rechte des Betroffene Person (KVKK Artikel 11)
- Kontaktinformationen
Methode der Offenlegung
- Schriftlich (auf dem Bildschirm)
- Mündlich (in Telefongesprächen)
- Zugänglich (große Schrift, klare Sprache)
- Vorabinformation (Daten) ohne Erhebung)
Rechte der betroffenen Person (KVKK Artikel 11)
- Erfahren, ob ihre Daten verarbeitet werden oder nicht
- Anfordern von Informationen, ob sie verarbeitet werden
- Erfahren, ob sie für ihren Zweck und ihre Verwendung geeignet sind
- Erfahren über Dritte, die im In- oder Ausland übertragen werden
- Antrag auf Berichtigung/Löschung
- Antrag auf Vernichtung
- Antrag auf Vernichtung der Transaktion. Einspruch gegen ein negatives Ergebnis an die Person
- Entschädigung bei Schadenseintritt
Branchenbeispiele
- Arbeitgeber-Arbeitnehmer: Gehaltsabrechnung, Überwachungszweck
- Krankenhaus-Patient: Krankenakte, Versicherung
- E-Commerce: Kundenprofil, Marketing
- Bank: KKB, MASAK, Vertrag
KVKK-Vorstandsbeschluss
Die Der KVKK-Vorstand verhängt Verwaltungsstrafen gegen Unternehmen mit unvollständigen/irreführenden Informationstexten und verlangt außerdem, dass der Informationstext an einer gut sichtbaren Stelle präsentiert wird.
KVKK-Fachanwalt hat einen kompatiblen Text vorbereitet.