KVKK Nr. 6698 regelt die Grundprinzipien bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Pflichten des Datenverantwortlichen.
Grundkonzepte
- Personenbezogene Daten: Alle Informationen einer identifizierten/identifizierbaren Person
- Datenverantwortlicher: Person/Firma, die die Daten verarbeitet
- Relevante Person: Betroffene Person die Verarbeitung ist begrenzt
- Solange die gesetzliche Regelung oder der Zweck dies erfordert
Rechtsgrundlage (Artikel 5 KVKK)
- Ausdrückliche Einwilligung
- Gesetzlich vorgeschrieben
- Begründung/Durchführung des Vertrags
- Rechtliche Verpflichtung
- Werbung
- Rechtsfeststellung/-verteidigung
- Berechtigtes Interesse (Abwägung) Test)
Vergleich mit der DSGVO
- Die DSGVO ist umfassender
- Hohe Strafen (4 % weltweiter Umsatz)
- Unternehmen in der Türkei müssen auch bei der Betreuung von EU-Bürgern DSGVO-konform sein
Beschlüsse des KVKK-Vorstands
Der KVKK-Vorstand stellte fest, dass das Vertrauen auf eine „ausdrückliche Zustimmung“ zur Fortsetzung des Vertrags das Element der Unentgeltlichkeit beeinträchtigt wird und akzeptiert konsequent, dass es ungültig ist.
KVKK-Expertenanwalt empfohlen.