Gesundheitsdaten gehören zur Kategorie besondere Kategorie personenbezogener Daten. Die Verarbeitung durch das Krankenhaus/die Klinik unterliegt strengen Regeln.
Rechtlicher Rahmen
- KVKK Artikel 6 (besondere Qualifikation)
- Gesetz über Gesundheitsdienste Nr. 3359
- Verordnung über Patientenrechte
- Mitteilungen des Gesundheitsministeriums
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
- Behandlungsvertrag (Vertrag). Leistung)
- Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht
- Meldung an das Gesundheitsministerium (im Bedarfsfall)
Patientenrechte
- Zugang zu Krankenakten
- Antrag auf Korrektur
- 3. Informationen im Falle der Weitergabe an eine Person
- Löschung unter bestimmten Bedingungen
E-Pulse-System
- Zentrales System des Gesundheitsministeriums
- Alle Gesundheitseinrichtungen übertragen Daten
- Person sieht ihre Daten über E-Government
- Kann bestimmte Weitergabe schließen
Krankenhauspflichten
- VERBİS Datensatz
- Informationstext (einschließlich Notfall)
- Sicherheitsmaßnahmen (Verschlüsselung, Autorisierung)
- Speicherdauer (in der Regel 20 Jahre)
- Vernichtungsprozesse
Verletzungsszenarien
- Unberechtigte Einsichtnahme in die Patientenakte
- Weitergabe der Patientenliste
- Ergebnisse an die falsche Person Senden
- Teilen über den Patienten in sozialen Medien
Beschluss des KVKK-Vorstands
Der KVKK-Vorstand verhängt die höchsten Strafen für Lecks von Gesundheitsdaten. Es kontrolliert die Mitarbeiterschulung und die technische Infrastruktur von Krankenhäusern.
Gesundheits-/KVKK-Fachanwalt wird empfohlen.