Das Teilen des Fotos/Videos einer anderen Person ohne Erlaubnis stellt einen Verstoß sowohl gegen KVKK als auch gegen TCK Art. 134–136 dar.
Kategorien von Verstößen
- KVKK Art. 6: Besondere Art (z. B. Gesundheit, Hautfarbe)
- KVKK Art. 5: Allgemeines Persönliches Daten
- TCK Artikel 134: Verletzung der Privatsphäre
- TCK Artikel 135: Aufzeichnung personenbezogener Daten
- TCK Artikel 136: Unrechtmäßige Weitergabe/Beschlagnahme von Daten
- TBK Artikel 49: Entschädigung aus unerlaubter Handlung
Strafbar Strafen
- TCK-Artikel 134/1: 1–3 Jahre Haft
- TCK-Artikel 134/2: 2–5 Jahre Haft (nicht aufzeichnen)
- TCK-Artikel 135: 1–3 Jahre Haft
- TCK-Artikel 136: 2–4 Jahre Haft
Was das Opfer tun sollte Tun Sie
- Screenshot registrieren und verlinken
- Inhalt mit der Plattform Entfernung-Beschwerde (Instagram, Twitter)
- Zugangssperre zu Criminal Judicial of Peace im Rahmen von 5651/m.9
- Beschwerde beim KVKK-Vorstand (Personen-/Unternehmensfreigabe)
- Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Büro
- Klage auf materiellen und immateriellen Schadenersatz
Entschädigung der Rechte des Opfers
- Materielle: Einkommensverlust, Behandlungskosten
- Spirituelle: Rufverlust, Traurigkeit, Angst
- Der Oberste Gerichtshof gewährt eine Entschädigung von bis zu Zehntausenden TL
Oberster Gerichtshof 4. HD
4. HD akzeptiert, dass das unbefugte Teilen von Fotos einen Verstoß gegen „Persönlichkeitsrecht + KVKK + TCK“ darstellt und dass das Opfer das Recht hat, jedes dieser Rechte zu fordern.
KVKK- und Internetrechtsanwalt wird empfohlen.