KVKK-Artikel 14: Die Person, die aufgrund einer rechtswidrigen Datenverarbeitung einen Schaden erleidet, hat Anspruch auf Schadensersatz.
Situationen, die einen Anspruch auf Schadensersatz begründen
- Unerlaubte Datenverarbeitung
- Datenverstoß (Leak)
- Falsche Entscheidung mit falschen Daten (automatische Entscheidung)
- Unerlaubtes Marketing
- Unerlaubt Überweisung
- Unterlassene Auskunft
Schadenersatz, der geltend gemacht werden kann
- Materieller Schadensersatz:Konkreter Schaden (z. B. Durchsickern von Identitätsinformationen und Öffnen der Karte)
- Geldschaden:Traurigkeit, Angst, Reputationsverlust
- Strafklausel:Wenn ein Vertrag vorliegt
Offizier Gericht
- Zivilgericht erster Instanz
- Verbrauchergericht, wenn es sich um einen Verbraucher handelt
- Arbeitsgericht, wenn es um Arbeitsrecht geht
Dauer
- 2 Jahre bis zur Kenntnis des Schadens und des Täters
- 10 Jahre auf jeden Fall (TBK Art. 72)
Beweis
- Verstoß Existenz
- Personalisierter Schaden
- Kausalität zwischen Verstoß und Schaden
- Verschulden des Datenverantwortlichen
Oberster Berufungsgericht HGK
HGK gab an, dass immaterielle Schäden bei KVKK-Verstößen ähnlich wie Verletzungen von Persönlichkeitsrechten über den „Steuerbereich“ hinaus bewertet werden und Entschädigungen in der Größenordnung von Tausenden bis Hunderttausenden TL zugesprochen wurden in den letzten Jahren.
Praktische Empfehlungen
- Sammeln Sie Dokumente, wenn Sie von dem Verstoß erfahren
- Beschweren Sie sich zuerst beim KVKK-Vorstand (seine Entscheidung wird zum Präzedenzfall)
- Bewerben Sie sich dann beim Gericht
- Unterstützung bei der Berechnung durch einen Anwalt ist ein Muss
KVKK- und Entschädigungsanwalt wird empfohlen.