KVKK-Artikel 14: Die Person, die aufgrund einer rechtswidrigen Verarbeitung von Daten einen Schaden erleidet, hat Anspruch auf Schadensersatz.
Gewährung des Anspruchs auf Schadensersatz
- Unerlaubte Datenverarbeitung
- Datenverstoß (Leak)
- Falsche Entscheidung mit falschen Daten
- Unerlaubte Vermarktung
- Unerlaubte Übermittlung
Arten von Schadensersatz
- Materielle Schäden (greifbarer Schaden – Kartenmissbrauch)
- Moralisch (Traurigkeit, Angst, Ruf)
Zuständiges Gericht
- Zivilgericht erster Instanz
- Verbrauchergericht, wenn es sich um einen Verbraucher handelt
- Wenn geschäftlich, Gericht
Dauer
- 2 Jahre/10 Jahre (TBK Art. 72)
Oberster Berufungsgericht HGK
HGK hat erklärt, dass immaterielle Schäden bei KVKK-Verstößen ähnlich wie Verletzungen von Persönlichkeitsrechten bewertet werden, die über den „Steuerbereich“ hinausgehen, und in den letzten Jahren wurden Entschädigungen in der Größenordnung von Tausenden von TL bis zu Hunderttausenden von TL zugesprochen. Es wird angenommen.
KVKK und Schadensersatzanwalt empfohlen.