Das Bergbaugesetz Nr. 3213 und die Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA) regeln den Umweltaspekt von Bergbauaktivitäten. Der Investor kann den Betrieb nicht aufnehmen, ohne den UVP-Prozess zu durchlaufen.
UVP-Prozess
- Ist eine UVP erforderlich? Ob die Aktivität auf den Listen ANHANG I/ANHANG II der Verordnung steht.
- ANHANG-I: Ein vollständiger UVP-Prozess ist obligatorisch (Großbergwerke).
- ANHANG-II: UVP nicht erforderlich oder Auswahlphase (kleiner Umfang).
- Öffentliche Beteiligung: Treffen + Petition.
Positive UVP-Entscheidung – Stornierungsfall
- Ortsansässige, Nichtregierungsorganisationen und Kommunen können gegen UVP-Entscheidungen Einspruch erheben.
- Aufhebungsklage vor dem Verwaltungsgericht.
- Antrag auf Aussetzung der Ausführung (vor der Aktivität).
- Gutachten (Hydrogeologe, Ökologe, Agrarexperte).
Bergbaurisiken
- Kontamination der Wasserressourcen (Zyanid, Schwermetalle).
- Zerstörung landwirtschaftlicher Flächen.
- Erdrutsch- und Überschwemmungsgefahr.
- Luftverschmutzung (Staub).
- Lärmbelästigung.
- Verlust der Artenvielfalt.
- Lokale Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit.
6. und 14. Kammer des Staatsrates – etablierter Ansatz
Die 6. und 14. Kammer des Staatsrats verlangen eine „vernünftige und wissenschaftliche Grundlage“ für die Aufhebung von UVP-Entscheidungen; Aufhebungsentscheidungen werden in Fällen getroffen, in denen der Bericht vernachlässigt wird, Alternativen nicht bewertet werden, die Beteiligung der Öffentlichkeit unzureichend ist oder die technische Analyse oberflächlich ist.
2872 Umweltrechtliche Haftung
- Objektive Verantwortung für Umweltverschmutzung.
- Entschädigungsklage (verlorenes landwirtschaftliches Produkt, Trinkwasser, Gesundheit).
- Vermögensschaden.
- Umweltbehandlungskosten.
Strafdimension
- TCK Art. 181-184 Verbrechen gegen die Umwelt.
- Verwaltungsstrafen (Umweltministerium).
- Entscheidungen zur Betriebsaussetzung.
- Stornierung der Bergbaulizenz.
Praktische Ratschläge – Menschen vor Ort
Praktische Ratschläge – Investor
Mining-Dateien sind für mehrere Interessengruppen geeignet und langfristig angelegt. Anwalt für Umwelt- und Verwaltungsrecht empfohlen.