TMK Artikel 174: Der Ehegatte, der die Scheidung verursacht hat, muss den materiellen und moralischen Schaden des minderwertigen oder vollkommenen Ehegatten ersetzen.
Materielle Entschädigung
- Zinsverlust aufgrund der Scheidung
- Verlust finanzieller Vorteile des Ehegatten
- Gesundheitskosten
- Arbeitsplatzverlust
Geld Entschädigung
- Angriff auf Persönlichkeitsrechte
- Zerstörung des Familienlebens
- Soziale Reputation
- Schmerz/Traurigkeit
Bedingungen
- Der antragstellende Ehegatte hat ein Verschulden oder ein geringeres Verschulden
- Der andere Ehegatte hat ein höheres Verschulden
- Bei materiellem oder moralischem Schaden Schmerzen
Beträge
- Ermessen des Gerichts
- Einkommen/Situation der Parteien
- Schwere des Verschuldens
- Im Allgemeinen zwischen 5.000 und 100.000 TL (abhängig von der Situation)
Oberster Gerichtshof 2. HD
2. HD geht davon aus, dass immaterielle Schäden „angemessen und fair“ sein sollten, nicht um Luxus zu bieten, sondern um eine ausreichende Abschreckung zu bieten.
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