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Immaterieller Schadenersatz: Berechnungsmaßstab und Kriterien des Obersten Gerichtshofs

26 Şubat 2026 Entschädigungsrecht 2 dk okuma 5 görüntülenme Son güncelleme: 8 Mayıs 2026

Eine finanzielle Entschädigung ist das monetäre Äquivalent zu immateriellen Schäden wie „Schmerz, Trauer, Leid“. Die Festlegung der Höhe liegt im Ermessen des Richters und unter Beachtung bestimmter Kriterien.

Rechtsgrundlage

  • TBK-Artikel 49 und 56: Immaterieller Schaden aus unerlaubter Handlung.
  • TMK Artikel 25: Immaterieller Schadensersatz wegen Angriff auf Persönlichkeitsrechte.
  • TBK Artikel 58: Immaterielle Entschädigung für Körperverletzung (verschärft).

HGK-Kriterien des Obersten Gerichtshofs

  • Sozioökonomischer Status der Parteien:Opfer und Täter, entsprechend ihrer Wirtschaftskraft.
  • Die Art und Weise des Ereignisses und seine Schwere.
  • Fehlerstatus:Bei Bewusstsein oder Fahrlässigkeit.
  • Alter und soziale Stellung des Opfers.
  • Die Wahrscheinlichkeit, Schmerzen im Ausmaß des Opfers zu empfinden.
  • Soziale Auswirkungen der Veranstaltung.
  • Gleichheitskriterium: Ein Betrag, der die Parteien nicht bestraft, aber das Opfer befriedigt.

Typische Betragsbereiche (ca.)

  • Todesfall: 100.000 – 500.000 TL (abhängig von der Situation des Angehörigen).
  • Große Körperverletzung (Behinderung): 50.000 – 300.000 TL.
  • Leichte Verletzung: 10.000 - 50.000 TL.
  • Beleidigung/Angriff auf Persönlichkeitsrechte: 5.000 – 100.000 TL.
  • Opfer sexueller Übergriffe: 50.000 – 500.000 TL.
(Diese Bänder sind richtungsweisend und können im konkreten Fall einen Unterschied machen.)

Oberster Gerichtshof HGK und 4. HD – etablierter Ansatz

HGK und das 4. HD gehen konsequent davon aus, dass immaterielle Schäden in einer Höhe festgesetzt werden sollten, die abschreckend, aber nicht unverhältnismäßig ist, dass das sozioökonomische Gleichgewicht der Parteien beachtet werden sollte und dass Gerechtigkeit das Hauptkriterium ist.

Das Konzept des „Strafschadenersatzes“

„Punitive Damages“ im angelsächsischen Recht sind im türkischen Recht nicht direkt enthalten; Bei grober Fahrlässigkeit kann jedoch die Höhe des immateriellen Schadens hoch angesetzt werden.

Interesse

  • Auf immaterielle Schäden werden ab dem Falldatum Zinsen erhoben (ständige Rechtsprechung).
  • Zinssatz: gesetzlicher/kommerzieller Zinssatz.

Praktische Tipps

  • Der psychische Zustand vor/nach dem Vorfall sollte dokumentiert werden.
  • Behandlungsberichte (Psychiatrie, Verwendung von Antidepressiva).
  • Dokumentation der Auswirkungen auf das Sozialarbeitsleben.
  • Die Schuld und das bisherige Verhalten des Täters.
  • Dem Richter sollte eine sozioökonomische Situationsanalyse vorgelegt werden.
  • Die Berechnung des immateriellen Schadens variiert je nach konkretem Ereignis. Sie sollte mit einem Anwalt für Entschädigungsrecht durchgeführt werden.

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