Der Fall einer negativen Feststellung ist ein Fall, in dem das Gericht feststellt, dass die Person keine Schulden hat. EBL-Kunst. 72.
In welchen Fällen?
- Es wurde ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet, aber es liegen keine Schulden vor
- Die Rechnung ist gefälscht/geändert
- Die Schuld wurde beglichen, aber es wurde keine Quittung erhalten
- Die Rechnung wurde erneuert, aber die alte Nachverfolgung läuft weiter
Verfahren
- Zivilgericht erster Instanz (allgemein Pflicht)
- Einstweilige Verfügung beantragen – Verfolgung wird eingestellt
- Sachverständiger, Zeuge, Dokumentenprüfung
- Entscheidung
Vorsorgliche Maßnahme
Der Kläger hinterlegt eine Sicherheit (in der Regel 15 % des Forderungsbetrags), um die Verfolgung einzustellen. Andernfalls wird die Verfolgung fortgesetzt und die Beschlagnahme bearbeitet.
Das Verfahren gewinnen
- Die Verfolgung wird eingestellt
- Das Pfandrecht wird aufgehoben
- Der Gläubiger zahlt 20 % Ablehnungsentschädigung
- Der Kläger kann materiellen und moralischen Schadenersatz fordern
Dauer
- Wenn das Verfahren vor seinem Abschluss eröffnet wird: negativ Feststellung
- Gezahltes Geld → Volksverhetzungsfall (1 Jahr)
Oberster Gerichtshof 19. HD
19. HD geht davon aus, dass es in einem Fall mit negativer Feststellung unbedingt erforderlich ist, zu zu beweisen, dass der Schuldner keine Schulden hat, aber wenn der Gläubiger die Last trägt, zu beweisen, dass er ein Gläubiger ist, wird der Fall als Inkassofall und nicht als negative Feststellung gewertet.
Anwalt für Vollstreckungsrecht wird empfohlen.