Artikel 560 ff. des TMK: Übersteigen die Zwischenspenden des Verstorbenen den reservierten Anteil, werden sie gekürzt. Rechtssache
- Zivilgericht erster Instanz
- 1 Jahr ab dem Tod des Erblassers, in jedem Fall 10 Jahre
Schlussfolgerung
- Die gesamte oder ein Teil der Spende wird zurückgenommen
- Genug für den reservierten Anteil
- Vollständige Rückerstattung, wenn die gespendete Person in böser Absicht ist
Oberster Gerichtshof 14. HD
14. HD wendet in Kritikfällen den Grundsatz des „Schutzes des Pflichtteils“ an.
Erbrechtsanwalt wird empfohlen.