Der Erbschein (Erbschein) ist das offizielle Dokument, aus dem hervorgeht, wer die Erben sind und welche Erbanteile sie im Falle des Todes des Erblassers haben. Dies ist im TMK-Artikel 598 geregelt.
Wo kaufen?
1. Vom Notar (TMK Artikel 598/3)
Gesetzliche Erben des türkischen Erblassers können die Urkunde bei jedem Notar erhalten. Es ist schnell und wirtschaftlich.
2. Vom Zivilfriedensgericht
Es wird in den folgenden Fällen vom Gericht entfernt:
- Wenn es einen eingesetzten Erben gibt (Testament oder Erbvertrag)
- Wenn es einen Ausländer gibt, der eine Erbschaft hinterlässt
- Wenn es einen Streit zwischen den Erben gibt
- Wenn die Abstammung ungewiss ist
- Stiftung, Verein etc. Bei Ernennung einer juristischen Person zum Erben
Erforderliche Dokumente
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
- Identitätsinformationen der Person, die die Anfrage stellt
- Wenn ein Testament vorliegt, eine beglaubigte Kopie davon
Annullierung des Erbscheins
Eine Nichtigkeitsklage wegen eines unrichtigen/unvollständig ausgestellten Dokuments wird beim Zivilgericht eingereicht. Dies ist erforderlich, wenn ein neuer Erbe auftritt oder sich die Abstammung ändert.
14. HD-Ansatz des Obersten Gerichtshofs
Zeit und Kosten
- Notar: 1-3 Tage, geringe Gebühr
- Gericht: 1-3 Monate, Gebühren und Anwaltskosten
Bei Erbschaftsprozessen wird empfohlen, dass Sie sich an einen Anwalt für Erbrecht wenden.