Der Entzug der Erbschaft ist das automatische Erlöschen des Erbtitels aufgrund schwerwiegender, im Gesetz aufgeführter Ereignisse. Dies ist in Artikel 578 des TMK geregelt.
Gründe für die Entziehung
- Jeder, der den Erblasser vorsätzlich und unrechtmäßig tötet oder versucht, ihn zu töten. Verhindert, dass der Erblasser ein Testament errichten kann, oder hebt das Testament auf. Zurückhalten
- Jemand, der das Testament zerstört, verbirgt oder fälscht
Unterschied zum Iskat
- Iskat: Durch den Willen des Erblassers (durch ein Testament)
- Entzug: Durch Gesetz (automatisch)
Wirkung
Die benachteiligte Person kann davon keinen Anteil erhalten das Erbe; sein Anteil geht auf andere Erben über.
Vergebung
Erklärt der Erblasser, dass er den Grund für die Entziehung eindeutig verzeiht, endet die Entziehung.
Oberster Gerichtshof 14. HD
14. HD gibt an, dass der Grund für die Entziehung durch eine rechtskräftige Verurteilung nachgewiesen werden muss oder eindeutig eingetreten sein muss.
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