TMK Artikel 510-513: Dem Erben kann aus bestimmten Gründen das Erbe entzogen werden.
Gründe für den Entzug
- Schweres Verbrechen gegen den Erblasser (versuchter Mord usw.)
- Schwere Verletzung familiärer Pflichten
- Verhinderung der Willenserklärung des Erblassers
- Kein Testament. Form/Änderung
Formular
- Dies geschieht durch ein Testament
- Es muss ein Grund angegeben werden
- Es ist ein offizielles Formular erforderlich
Einspruch
- Der Erbe kann Klage einreichen
- Er kann nachweisen, dass der Grund unrealistisch ist
- Zivilgericht erster Instanz
Der Mittellose Erbenanteil
- An andere Erben verteilt
- Der Nachkomme des entzogenen Erben erhält seinen eigenen Anteil
Oberster Gerichtshof 14. HD
14. HD geht davon aus, dass bei einem Erbschaftsentzug „der Grund durch konkrete Beweise nachgewiesen werden muss“..
Erbrechtsanwalt wird empfohlen.