Gesetz Nr. 6284: Häusliche Gewalt umfasst nicht nur körperliche, sondern auch psychische Gewalt und Mobbing.
Arten psychischer Gewalt
- Anhaltende Demütigung
- Isolation (Trennung von Familie/Freunden)
- Wirtschaftlicher Druck (Geldverlust). Verstecken)
- Drohung/Einschüchterung
- Verhinderung finanzieller Entscheidungen
- Benutzung von Kindern als Werkzeuge
Schutzmaßnahmen
- Entzug aus dem Wohnort
- Annäherungsverbot
- Kommunikationsverbot
- Vorsorglicher Unterhalt
- Übergabe des Kindes Verordnung
Verfahren
- Zivilbehörde (Gouverneur/Bezirksgouverneur) unverzüglich
- Familiengericht 24-Stunden-Genehmigung
- Erstmaßnahme 6 Monate, verlängerbar
Verstoß
- 3-10 Tage Zwangsfreiheitsstrafe
- Erneut erhöht
- TCK zusätzlich Verbrechen
ŞÖNİM
- Gewaltpräventions- und Überwachungszentrum
- Unterkunft
- Psychologische Unterstützung
- Prozesskostenhilfe
Oberster Gerichtshof 2. HD
2. HD geht davon aus, dass psychische Gewalt mit dem gleichen Gewicht bewertet wird wie physische Gewalt, wenn sie „systemisch und andauernd“ ist..
Anwalt für Familienrecht wird empfohlen.