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Besondere personenbezogene Daten (KVKK Artikel 6): Sensible Daten

25 Nisan 2026 KVKK und Datenschutzrecht 1 dk okuma 53 görüntülenme

KVKK Artikel 6: Personenbezogene Daten besonderer Art sind Daten, die sich auf „sensible Bereiche“ der Person beziehen und einem zusätzlichen Schutz unterliegen.

Besondere Daten

  • Rasse, ethnische Herkunft
  • Politische Gesinnung
  • Philosophische Überzeugung
  • Religion, Sekte, religiöse Überzeugung
  • Verschleierung und Kleidung
  • Vereins-/Stiftungsmitgliedschaft
  • Gesundheit
  • Sexualleben
  • Strafrechtliche Verurteilungen
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Biometrische und genetische Daten

Verarbeitungsbedingungen

  • Ausgenommen Gesundheit und Sexualleben:Ausdrückliche Einwilligung ODER gesetzlich vorgeschrieben
  • Gesundheit und Sexualität Leben: Ausdrückliche Zustimmung ODER begrenzte Zwecke wie öffentliche Gesundheit, Präventivmedizin

Autorisiertes Personal

Personal mit Vertraulichkeitsverpflichtung sollte in der Einheit eingesetzt werden, die Gesundheitsdaten verarbeitet.

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen

  • Verschlüsselung
  • Berechtigungsbeschränkung
  • Überwachung
  • Gesperrt für Papierdokumente außerhalb des Systems Speicherung

Beschluss des KVKK-Vorstands

Der KVKK-Vorstand geht davon aus, dass eine „ausdrückliche Zustimmung“ bei der Verarbeitung biometrischer Daten (Fingerabdruck, Gesichtserkennung) nicht ausreicht und dass, wenn eine alternative Methode möglich ist, diese bevorzugt werden sollte.

KVKK-Fachanwalt wird empfohlen.

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