KVKK Artikel 6: Personenbezogene Daten besonderer Art sind Daten, die sich auf „sensible Bereiche“ der Person beziehen und einem zusätzlichen Schutz unterliegen.
Besondere Daten
- Rasse, ethnische Herkunft
- Politische Gesinnung
- Philosophische Überzeugung
- Religion, Sekte, religiöse Überzeugung
- Verschleierung und Kleidung
- Vereins-/Stiftungsmitgliedschaft
- Gesundheit
- Sexualleben
- Strafrechtliche Verurteilungen
- Sicherheitsmaßnahmen
- Biometrische und genetische Daten
Verarbeitungsbedingungen
- Ausgenommen Gesundheit und Sexualleben:Ausdrückliche Einwilligung ODER gesetzlich vorgeschrieben
- Gesundheit und Sexualität Leben: Ausdrückliche Zustimmung ODER begrenzte Zwecke wie öffentliche Gesundheit, Präventivmedizin
Autorisiertes Personal
Personal mit Vertraulichkeitsverpflichtung sollte in der Einheit eingesetzt werden, die Gesundheitsdaten verarbeitet.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
- Verschlüsselung
- Berechtigungsbeschränkung
- Überwachung
- Gesperrt für Papierdokumente außerhalb des Systems Speicherung
Beschluss des KVKK-Vorstands
Der KVKK-Vorstand geht davon aus, dass eine „ausdrückliche Zustimmung“ bei der Verarbeitung biometrischer Daten (Fingerabdruck, Gesichtserkennung) nicht ausreicht und dass, wenn eine alternative Methode möglich ist, diese bevorzugt werden sollte.
KVKK-Fachanwalt wird empfohlen.