Bei einigen Versicherungen kann der Geschädigte seinen Schaden direkt beim Versicherer und nicht beim Versicherten geltend machen.
Versicherungen mit direktem Anspruchsrecht
- Obligatorische Verkehrsversicherung (KTK Art. 97)
- Berufshaftpflichtversicherung (Arzt)
- Finanzhaftpflichtversicherung des Arbeitgebers
- Haftpflicht des Luftfahrtunternehmens Versicherung
Vorteile
- Inkasso auch bei Insolvenz des Versicherten möglich
- Versicherungsfondsversicherung
- Schneller Ablauf
Ablauf
- Schriftliche Anfrage an den Versicherer + Dokument
- 15 Tage Reaktionszeit
- Keine Antwort/unzureichend → NGO bzw Gericht
Versicherungsschiedskommission
- Schnell, günstig
- Endgültige Entscheidung bis zu einem bestimmten Betrag
- 4-6 Monate Verfahren
Oberster Gerichtshof 17. HD
17. HD akzeptiert, dass das Opfer das Recht hat, „den Versicherer direkt zu verklagen“ und die Schadensersatzforderung eintreiben kann, ohne den Versicherten zu verklagen.
Ein Anwalt für Versicherungen und Entschädigung wird empfohlen.