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Vertragsbeendigung: Konzept des gerechten Grundes (TBK Art. 126-128)

9 Nisan 2026 Schuldrecht 1 dk okuma 28 görüntülenme Son güncelleme: 8 Mayıs 2026

Eine Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ist möglich, wenn die Fortsetzung des Vertrages für die Parteien unzumutbar wird. Dies ist in den TBK-Artikeln 126-128 geregelt.

Was ist ein gerechter Grund?

Alle schwerwiegenden Tatsachen, die die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar machen (Verstoß einer der Parteien, Änderung der Bedingungen usw.).

Kontinuierliche vs. plötzliche Verträge

Kontinuierliche Leistungsverträge (Miet, Werk, Vollmacht)

Kündigung mit prospektiver Wirkung aus wichtigem Grund (Art. 126 TBK).

Sofortverträge (Verkauf, Spende)

Aufgrund der Vertragsstruktur führt eine Kündigung in der Regel zu einer rückwirkenden Rückgabe (Wiedereinsetzung).

Typische berechtigte Gründe

  • Schwerer Verstoß der anderen Partei
  • Anhaltende Nichtzahlung
  • Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
  • Verfehlung des Vertragszwecks
  • Verlust des gegenseitigen Vertrauens

HGK-Ansatz des Obersten Gerichtshofs

Das Oberlandesgericht HGK betont, dass der berechtigte Grund als „objektiv“ zu werten sei und das subjektive Unbehagen einer der Parteien nicht ausreichen werde. Eine wichtige Unverträglichkeit-Bedingung ist erforderlich.

Vergütung

Die Partei, die den berechtigten Grund begründet, trägt den Schaden, der der anderen Partei entstanden ist (Art. 112 ff. TBK).

Die Unterstützung eines Anwalts für Schuldrecht wird empfohlen.

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