Verletzungen bei sportlichen Aktivitäten können zur Haftpflicht des Vereins/der Einrichtung führen.
Arten der Haftung
- Vernachlässigung der Ausstattung der Einrichtung
- Unzureichender Trainer/Sicherheitspersonal
- Mangelnde Erste Hilfe
- Fehlende Versicherung
Kontrollierte Situationen
- Profisportler (Verein Versicherung)
- Amateursportler (mehr auf eigene Verantwortung)
- Kindersportler (besonderer Schutz)
Entschädigung
- Behandlungskosten
- Vorübergehende/dauerhafte Behinderung
- Vermögensschaden
- Verlust der Karriere (beruflich)
Oberster Gerichtshof 11. HD und 4. Stromkreis. HD
11. HD akzeptiert, dass Sportvereine eine „Pflicht zur professionellen Fürsorge“ haben und dass die Sicherheit von Einrichtungen und Ausrüstung gewährleistet sein muss.
Ein Anwalt für Sport und Entschädigung wird empfohlen.