Bei Entschädigungsforderungen verhindern Zinsen den Wertverlust des Forderungsbetrags.
Arten von Zinsen
- Gesetzliche Zinsen (allgemeine Regel)
- Kommerzielle Zinsen (bei Handelsgeschäften)
- Vorschusszinsen (Zentralbank)
- Vereinbarte Zinsen
Zinsbeginndatum
- Unlautere Handlung: ab dem Datum des Ereignisses
- Vertrag: ab dem Datum der Erfüllung oder Nichterfüllung
- Im Vollstreckungsverfahren: ab dem Datum der Verfolgung
- Unsicherer Forderungsfall: vom Datum der Klage bis zum Gesamtbetrag
- Teilklage: vom Datum der Klage bis zum Teilbetrag
Zinssatz
- Jährlich aktuell (Zentralbank gibt bekannt)
- Im Allgemeinen 10-30 % zwischen
- Zinsperioden (3 Monate, 6 Monate)
Oberster Gerichtshof 17. HD und HGK
HGK geht davon aus, dass das Zinsbeginndatum ab dem „Ereignisdatum“ liegen sollte und dass der Gläubiger nicht benachteiligt werden sollte, wenn der Rechtsstreit langwierig ist.
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