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Gründung einer Organisation zum Zweck der Begehung einer Straftat (TCK-Artikel 220)

10 Nisan 2026 Strafrecht 1 dk okuma 43 görüntülenme Son güncelleme: 8 Mayıs 2026

TCK Artikel 220: Eine Person, die eine Organisation gründet oder leitet mit dem Ziel, eine Straftat zu begehen, wird mit 2-6 Jahren Haft bestraft, wenn die Organisation hinsichtlich ihrer Struktur, Anzahl der Mitglieder sowie der Werkzeuge und Ausrüstung zur Begehung von Straftaten geeignet ist.

Elemente der Organisation

  • Mindestens 3 Menschen
  • Hierarchische Struktur
  • Kontinuität
  • Arbeitsteilung
  • Zweck der Begehung strafbarer Straftaten

Verbrechensarten

  • Gründung/Leitung einer Organisation: 2-6 Jahre
  • Als a Mitglied der Organisation: 1-3 Jahre
  • Das Begehen einer Straftat im Namen einer Organisation: wird ebenfalls bestraft
  • Wissentliche Unterstützung der Organisation: wird als Mitglied bestraft

Effektives Bedauern (TCK Art. 221)

Die Person, die während der Gründung der Organisation oder während ihrer Aktivitäten kündigt und ohne ihr Schaden zuzufügen, gilt nicht bestraft.

Oberster Berufungsgericht. CGK

CGK geht davon aus, dass bei der Bewertung von Organisationsdelikten „die Organisationsstruktur konkret nachgewiesen werden muss“ und die Elemente der Hierarchie und Kontinuität durch „schlüssige Beweise“ nachgewiesen werden müssen. Nur wenn mehrere Personen gemeinsam eine Straftat begehen, handelt es sich nicht um eine Organisation.

Zuständiges Gericht

Oberster Strafgerichtshof (wenn es Straftaten gibt, die einen besonderen Obersten Strafgerichtshof erfordern).

Die Unterstützung durch einen Strafverteidiger wird empfohlen.

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