TCK Artikel 106: Die Bedrohung des Lebens, des Körpers/der sexuellen Immunität einer anderen Person ist ein Verbrechen.
Strafen
- Einfache Drohung: 6 Monate - 2 Jahre Gefängnis
- Mit einer Waffe / Menschenmenge / Unkenntlichmachen einer Person: 2-5 Jahre
- Morddrohung: 4-7 Jahre
Drohung Formulare
- Verbal
- Schriftlich (Brief, Nachricht)
- SMS, WhatsApp
- Soziale Medien
- Telefon
Was das Opfer tun sollte
- Screenshots von Drohnachrichten machen
- Beschwerde bei der Polizei/Staatsanwaltschaft
- Anwaltsunterstützung
- Gesetz Nr. 6284 (Frauen/häusliche Gewalt)
Beschwerde
- Einfache Drohung: basierend auf Beschwerde (6 Monate)
- Qualifiziert: von Amts wegen
2. CD und 4. CD des Obersten Gerichtshofs
2. CD geht davon aus, dass die Drohung „ernsthaft und realisierbar“ sein muss und dass Aussagen, die offensichtlich Witze sind, nicht als Drohungen gelten.
Strafverteidigung wird empfohlen.