Umkehrungsverfahren ist eine Klage, die auf die Neuordnung des Anteils des Erben mit einem Pflichtteil durch Aufhebung der Verfügungen (Testament) oder Nachlassverfügungen (Schenkungen usw.) des Erblassers, die den Pflichtteil beeinträchtigen, gerichtet ist.
Reservierte Anteilssätze (TMK-Artikel 506)
- Nachkomme: 1/2 des gesetzlichen Anteils
- Eltern: 1/4 des gesetzlichen Anteils
- Hinterbliebener Ehegatte:
- Mit Altsoy: Voller rechtlicher Anteil
- Mit übergeordneter Gruppe: Voller rechtlicher Anteil
- Dritte Gewalt oder allein: 3/4 des gesetzlichen Anteils
Der Pflichtteil der Geschwister wurde mit der Novelle 2007 abgeschafft.
Einsparungen unterliegen einer Reaktion (TMK Artikel 565)
- Geschenke per Testament
- Erwerb durch Erbvertrag (sofern nicht darauf verzichtet wird)
- Interfonds (Spenden, Zuschüsse ohne Ausgleich)
- Auszeichnungen, bei denen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sie Gegenstand von Kritik sind
Tenkis-Orden (TMK Art. 570)
Zunächst werden Erwerbe im Zusammenhang mit dem Tod (Testament), dann Erwerbe zwischen Leben (das Neueste zuerst) kritisiert.
Rechtsverjährungsfrist (TMK Artikel 571)
- Der Erbe mit einem reservierten Anteil 1 Jahr ab dem Datum, an dem er erfuhr, dass sein Anteil beschädigt wurde.
- In jedem Fall 10 Jahre ab Eröffnung der Erbschaft
HGK-Ansatz des Obersten Gerichtshofs
Tenkis gegen Muris Muvazaası
Die Vergeltungsklage macht die Ersparnisse nicht vollständig zunichte; Das reservierte Aktienverhältnis bleibt erhalten. Muris Absprache sorgt für die vollständige Aufhebung der Verfügung. Der Vorbehaltsaktionär kann je nach den Umständen beide Klagen einreichen.
Gerichtsstand und zuständiges Gericht
- Beamter: Zivilgericht erster Instanz
- Behörde: Letzter Wohnsitz des Erblassers
Tenkis-Berechnungen erfordern einen technischen Experten. Die Unterstützung eines Anwalts für Erbrecht ist wichtig.