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Erbschaftsbestimmung und -aufzeichnung (TMK Art. 589-594)

10 Nisan 2026 Erbrecht 1 dk okuma 45 görüntülenme

Erbermittlung/Erbschaftsbeurkundung ist die amtliche Vermögensaufstellung des Erblassers nach seinem Tod. TMK-Kunst. 589-594.

Recht, die Niederschrift des Nachlasses zu verlangen

  • Jeder Erbe (es sei denn, er/sie lehnt ab)
  • Der Gläubiger des Testaments
  • Gläubiger (wenn das Risiko besteht, dass der Nachlass die Schulden nicht begleicht)

Verfahren

  1. Antrag beim Zivilfriedensgericht
  2. Richter, Prüfung vor Ort
  3. Das Nachlassverzeichnis (Inventar) wird erstellt
  4. Wertsachen und Geld können versiegelt werden

Nachlassverwalter

Das Gericht kann bei Bedarf einen Nachlassverwalter bestellen. Der Verwalter schützt die Waren und treibt die Forderungen ein.

Aktive/Passive Identifizierung im Prozess

  • Urkunden, Bankkonten, Fahrzeuge
  • Firmenanteile, Darlehen
  • Schulden, Steuerschulden
  • Forderungen

Einspruch gegen die Niederschrift des Nachlasses

Die betroffene Person, die der Meinung ist, dass die Liste falsch/unvollständig ist, Innerhalb von 10 Tagen kann beim Zivilfriedensgericht Berufung eingelegt werden.

Oberster Gerichtshof 14. HD

14. HD akzeptiert, dass die Niederschrift des Nachlasses eine „Vermutung“ darstellt und dass das Gegenteil bewiesen werden kann.

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