Wenn ein Verkehrsunfall zum Verlust von Leben und Eigentum führt, entstehen mehrere rechtliche Haftungsansprüche. Für materielle und ideelle Schadensersatzansprüche gilt die Regelung des Straßenverkehrsgesetzes (KTK) Nr. 2918 Art. 85-100 und Türkisches Obligationenrecht Nr. 6098 Art. 49 ff. Es schafft einen gemeinsamen Rahmen.
Rechtliche Natur der Haftung
Die Haftung bei einem Verkehrsunfall hat den Charakter einer Gefährdungshaftung (Art. 85 KTK). Kommt durch den Betrieb des Fahrzeugs eine Person ums Leben, wird verletzt oder etwas beschädigt, ist der Betreiber des Fahrzeugs für diesen Schaden verantwortlich. Damit der Betreiber von der Haftung befreit ist, muss er nachweisen, dass der Unfall durch höhere Gewalt, schweres Verschulden des Geschädigten oder eines Dritten verursacht wurde (Art. 86 KTK).
Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?
- Verdienstausfall aufgrund vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
- Voraussichtlicher Verdienstausfall aufgrund dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
- Behandlungskosten
- Pflegekosten (je nach Invaliditätsgrad)
- Vermögensschaden (TBK Artikel 56)
- Entschädigung für den Verlust des Unterhalts im Todesfall – Ehepartner, Kind, Eltern (TBK Artikel 53)
- Wertverlust des Fahrzeugs und Reparaturkosten
Feindseligkeit – Gegen wen kann eine Klage eingereicht werden?
Bei einem Verkehrsunfall kann es mehr als einen Angeklagten geben; Richtige Feindseligkeit ist entscheidend:
Eine fehlgeleitete Feindseligkeit führt zur Abweisung des Verfahrens; Daher sollten alle möglichen Schuldigen von Anfang an identifiziert werden.
Antrag bei Versicherungsgesellschaft – Fallanforderung
Gemäß KTK Artikel 97/2 muss vor der Einreichung einer Klage gegen die Verkehrsversicherung ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Wenn die Versicherungsgesellschaft innerhalb von 15 Werktagen ab dem Antragsdatum kein Angebot unterbreitet oder den Antrag ablehnt, wird eine Klage eingereicht.
Gerichtsstand und zuständiges Gericht
- Beauftragter: Zivilgericht erster Instanz (HMK Art. 2). Wird die Klage gegen die Versicherungsgesellschaft erhoben, kann auch das Handelsgericht erster Instanz zuständig sein (Art. 4 TTK – Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag sind rein kaufmännischer Natur).
- Behörde: Der Wohnsitz des Beklagten, der Unfallort oder das Gericht am Wohnsitz des Geschädigten (Art. 110 KTK).
Zeitüberschreitung
Für Entschädigungsfälle aufgrund von Verkehrsunfällen gilt eine doppelte Verjährungsfrist von 2 Jahren und 10 Jahren (KTK Art. 109/1):
- 2 Jahre ab dem Datum, an dem der Geschädigte von dem Schaden und dem Täter erfährt
- In jedem Fall 10 Jahre ab dem Unfalldatum
Stellt der Unfall eine Straftat im Sinne des Strafrechts dar (fahrlässige Verletzung, fahrlässige Tötung – TCK Art. 85, Art. 89), gilt eine verlängerte strafrechtliche Verjährungsfrist (TBK Art. 72/2). In der Praxis kann dieser Zeitraum den Fall auf bis zu 8 Jahre verlängern.
Fehlererkennung und Sachverständigengutachten
Die Verteilung der Schuld am Unfall wird in der Regel vom Verkehrssachverständigen während der Prozessphase festgelegt. Dabei werden Polizeibericht, Unfallbericht, Kameraaufzeichnungen und Zeugenaussagen ausgewertet. Gemäß der Rechtsprechung des 17. Berufungsgerichts des Obersten Gerichtshofs und später des 4. Berufungsgerichts des Berufungsgerichts ist die Feststellung von Mängeln im Polizeibericht für das Gericht nicht bindend; Das Gericht stellt das Verschulden anhand des Gutachtens nach eigenem Ermessen fest.
Finanzausgleichskonto
Im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit wird die Entschädigung anhand eines versicherungsmathematischen Gutachtens berechnet. Kontoparameter:
- Alter des Opfers und Lebenserwartung (PMF 1931 / TRH 2010 Sterbetafel)
- Invaliditätsquote (Verordnung über Behinderung und Messung)
- Aktive Erwerbszeit (in der Regel 60-65 Jahre)
- Passiver Zeitraum (In-Home-Unterstützung berechnet aus dem Mindestlohn nach der aktiven Zeit)
- Mitverschulden (ggf. Rabatt)
Entschädigung für mangelnde Unterstützung
Im Todesfall können Ehegatte, Kinder und Eltern dies beantragen. Der Anteil des Ehegatten endet mit der Möglichkeit der Eheschließung, nicht mit dem Tod (Abzug „Heiratschance“); Der Anteil der Kinder wird vollständig bis zum 18. Lebensjahr berechnet, danach bei Fortsetzung der Ausbildung bis zu bestimmten Altersgrenzen (die Unterscheidung zwischen Jungen und Mädchen entfällt).
Praktische Hinweise
- Vor der Unterzeichnung des von der Versicherungsgesellschaft erhaltenen Angebots sollte ein Anwalt konsultiert werden; Vorababrechnungsprotokolle können den Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung in der Zukunft einschränken.
- Einspruch gegen die Verschuldensfeststellung im Unfallbericht sollte in den ersten Wochen nach dem Unfall eingelegt werden.
- Vermögensschadenersatz muss in einer einzigen Klage beantragt werden; Es ist nicht möglich, später eine zusätzliche Klage wegen immateriellen Schadens einzureichen.
Verkehrsunfallentschädigungsfälle sind aufgrund der korrekten Feindseligkeitsverwaltung und Kontodaten ein technisches Gebiet. Es empfiehlt sich, den Prozess von Anfang an mit professioneller rechtlicher Unterstützung durchzuführen.