Das Recht auf Vergessenwerden ist ein in der Türkei durch den KVKK-Vorstandsbeschluss (2020) anerkanntes Recht. Es gibt der Person das Recht, ihre Vergangenheit aus den Suchergebnissen zu entfernen.
Bewertung nach 4 Kriterien (KVKK-Vorstand)
- Der Inhalt sollte aktuell sein (als Nachrichten/Informationen).
- Relevante Position der Person zwischen dem Inhalt und dem Antragsteller
- Öffentliches Interesse (Nachrichten, Meinungsfreiheit)
- Die Pflicht/Berühmtheit des Antragstellers
Prozess
- Ein „Formular zur Entfernung von Rechten wird bei Google ausgefüllt (im Rahmen der KVKK)
- Google nimmt eine Bewertung vor
- Wenn eine Ablehnung erfolgt, erfolgt eine Beschwerde beim KVKK-Vorstand
- Die Entscheidung des Vorstands ist bindend
Normalerweise akzeptiert Szenarien
- Nachricht über eine vor Jahren verhängte Strafe (Verurteilung aufgehoben)
- Abgebrochenes Vollstreckungsverfahren
- Alte Anklagenachrichten nach Freispruch
- Persönliche Ereignisse (Scheidung, Krankheit)
Abgelehnte Fälle
- Politiker-, Bürokratennachrichten
- Aktueller Angeklagter/Angeklagter Fälle
- Wichtiges öffentliches Interesse
Entscheidung des KVKK-Vorstands
Der KVKK-Vorstand (Antragsentscheidung 2020) akzeptierte das Recht auf Vergessenwerden im Einklang mit „CC-Rechtsprechung + DSGVO-Grundsätzen“ und ebnete den Weg für die Anwendung bei Suchmaschinen.Anfrage gegen Inhaltsquelle
Es ist auch möglich, sich bei der Inhaltsquelle mit zu bewerben 5651/m.9/A. Beide Methoden können zusammen verwendet werden.
Internetrecht und KVKK-Anwalt werden empfohlen.