Herstellerhaftung ist die Verantwortung des Herstellers für Schäden, die dem Benutzer oder Dritten infolge eines Mangels an einem Produkt entstehen. Es wird in TKHK Art.84 und TBK Art.49 bewertet.
Haftungsbedingungen
- Es liegt ein Mangel am hergestellten Produkt vor
- Dieser Mangel verursacht Schaden
- Schaden für das Opfer
Merkmal des Verantwortlichen
- Hersteller (in der Türkei bzw im Ausland)
- Importeur
- Vertreiber (sofern der Hersteller nicht angegeben ist)
- Die Person, deren Name/Marke auf dem Produkt steht
Beweislast
TKHK-Artikel 84/4: „Der Hersteller muss nachweisen, dass der Fehler am Produkt, der den Schaden verursacht hat, nicht von ihm selbst verursacht wurde, sondern auf einem wissenschaftlichen oder technischen Grund, der zum Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht nachvollzogen werden konnte.“ Wenn", ist er von der Haftung befreit.
Rückruf
Der Hersteller ist verpflichtet, das Produkt zurückrufen und Verbraucher zu warnen, wenn von dem Produkt eine ernsthafte Gefahr ausgeht.
Typische Fälle
- Unfälle durch Fehler des Automobilherstellers
- Arzneimittelnebenwirkungen
- Lebensmittelvergiftungen
- Elektronisches Gerät Explosion/Brand
Verschreibung (TKHK Art. 84/5)
- 3 Jahre ab Kenntnis des Schadens und der verantwortlichen Person
- 10 Jahre ab Inverkehrbringen des Produkts
Anwalt für Verbraucher-/Schadensersatzrecht empfohlen.