TCK-Artikel 188 regelt die Straftaten der Herstellung, des Exports, des Imports, des Verkaufs, des Transports und der Lagerung von Betäubungsmitteln. Die Strafen sind sehr streng.
Grundstrafen (Art. 188/1-3)
- Herstellung, Export, Import von Arzneimitteln: 15–30 Jahre Haft
- Verkauf/Transport/Lagerung von Arzneimitteln: 10–20 Jahre Haft
- Kauf/Besitz von Arzneimitteln zum Gebrauch: 2-5 Jahre (Artikel 191)
Qualifizierte Fälle
- Heroin, Kokain, Morphin, Morphinbase: Erhöht um die Hälfte
- Synthetische Cannabinoide (Bonzai usw.): Erhöhung im gleichen Ausmaß
- Bei drei oder mehr Personen
- Im Rahmen von eine Organisation, die eine Straftat begeht
- Beamter durch
Effektive Reue (TCK-Artikel 192)
Die Meldung der strafbaren Droge an die offiziellen Behörden bevor sie an andere verkauft wird führt zu einer Strafminderung.
Bewährung
Umsetzung einer Bewährungsmaßnahme ohne Strafverfolgung bei der Straftat des Drogenkonsums (TCK-Artikel 191) Es ist möglich.
Zuständiges Gericht
Oberster Strafgerichtshof.
Hoher Strafverteidiger Unterstützung ist unverzichtbar.