Der Drogenkonsum eines Familienmitglieds wirkt sich auf die gesamte rechtliche und soziale Ordnung der Familie aus. In diesem Artikel stellen wir Rechtsbehelfe zusammen, die Opferfamilien anwenden können.
Behandlungsunterstützung – freiwillig und obligatorisch
- Freiwillige Behandlung: Direkte Bewerbung bei AMATEM/ÇEMATEM.
- TCK Artikel 192/4 – Behandlungshilfe: Straflosigkeit bei Antragstellung bei offiziellen Behörden.
- Obligatorische Behandlung: Im Rahmen des TMK-Artikels 432 und später, wenn die Person sich selbst oder ihrer Umgebung Schaden zufügt, Schutz- und Behandlungsentscheidung (mit Sonderbestimmungen und Bericht der Ärztekammer).
Sorgerecht und Vormundschaft
- Unterhaltsberechtigter Elternteil: Antrag auf Änderung des Sorgerechts für das Kind (TMK Artikel 183).
- Unterhaltsberechtigter Erwachsener: Unter Vormundschaft nehmen (TMK Artikel 405).
- Vorsorgliche Entscheidungen können zu Beginn des Prozesses getroffen werden.
Sachschaden und Entschädigung
- Rückgewinnung von von einem Familienmitglied verkauftem/übertragenem Gemeinschaftseigentum: Allgemeine Bestimmungen des TMK und Sonderfälle.
- Aufhebung der rechtlichen Schritte im Falle der Geschäftsunfähigkeit (TMK Artikel 10).
- Überprüfung der dem unterhaltsberechtigten Ehegatten entstandenen Kosten vor dem Familiengericht.
Im Falle von Gewalt – Gesetz Nr. 6284
Für die Person, die unter Drogeneinfluss häusliche Gewalt begeht, im Rahmen des Familienschutzgesetzes Nr. 6284:
- Entzug aus dem Wohnort.
- Kommunikationsverbot.
- Waffenabgabe.
- Behandlungspflicht.
2. HD des Obersten Gerichtshofs – Grundsatz
2. HD akzeptiert, dass die Drogenabhängigkeit des Ehepartners als Scheidungsgrund angesehen werden kann (TMK-Artikel 166), und in diesem Fall kann bei der Liquidation der Entschädigung und des Eigentumsrechts eine Auslegung zugunsten des Opfers des Ehegatten vorgenommen werden.
Schutz des Kindes
Praktische Schritte für die Familie
- Versuchen Sie, die Behandlungsanwendung so weit wie möglich auf freiwilliger Basis zu halten.
- Anfordern einer Bank-/Eigentumsurkunde, um Vermögensverluste zu verhindern.
- Wenn es Kinder gibt, geben Sie der Sorgerechtsvereinbarung Vorrang.
- Im Falle von Gewalt berufen Sie sich auf das Gesetz Nr. 6284.
- Behalten Sie sich Ihr Recht auf moralische Entschädigung vor.
Opferfamilien benötigen sowohl rechtliche als auch psychologische Unterstützung. Die Planung sollte gemeinsam mit Anwalt für Familien- und Strafrecht
erfolgen