TMK Artikel 339: Bei Sorgerechtsentscheidungen werden Kinder über 12 Jahren angehört.
Methode der Anhörung
- In Anwesenheit des Pädagogen
- Entscheidung des Richters
- Zum Wohle des Kindes
- Kein Zwang
Wirkung des Kindes Stellungnahme
- Die Entscheidung ist nicht bindend, aber wichtig
- Der Richter bewertet sie zusammen mit dem „Wohl des Kindes“
- Stärkere Wirkung für 15+ Jahre
Oberster Gerichtshof 2. HD
2. HD akzeptiert, dass die Verpflichtung, dem Kind zuzuhören, „zwingend“ ist und dass die Entscheidung aufgehoben wird, wenn sie nicht unterlassen wird.
Anwalt für Familien-/Zivilrecht wird empfohlen.