TMK Art. 405-409: Geisteskrankheit, Extravaganz, Alkohol-/Drogenabhängigkeit, Missmanagement, Personen, die zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurden, können unter Vormundschaft gestellt werden.
Gründe für die Vormundschaft
- Geisteskrankheit oder geistige Schwäche
- Extravaganz
- Alkohol-/Drogenabhängigkeit
- Schlechtes Management
- 1+ Jahr Freiheitsstrafe
Prozess
- Fall vor dem Zivilgericht des Friedens
- Gesundheitsbericht (Krankenhaus)
- Vormundskandidat
- Entscheidung
- Vormundschaftsbuch
Vormundschaftspflichten
- Schutz der Rechte der Person
- Finanztransaktionen
- Gesundheitsbehandlung Genehmigung
- Jahresbericht (an das Gericht)
2. HD und 8. HD des Obersten Gerichtshofs
Die Kammern akzeptieren, dass die Vormundschaft zum Nutzen der Person erfolgt und dass es nicht mehr Einschränkungen als nötig geben sollte.
Zivilrechtsanwalt wird empfohlen.