Der Scheidungsprozess von ausländischen Paaren, die in der Türkei heiraten oder dort leben, wird gemäß MÖHUK-Artikel 13 geregelt.
Behörde
- Ausländische Paare, die in der Türkei leben, können sich vor dem türkischen Gericht scheiden lassen
- Zivil- oder Familiengericht erster Instanz
- Behörde: dort, wo sich der gemeinsame Wohnsitz befindet
Anwendbares Recht (MÖHUK) Art. 13)
- Wenn die Ehegatten eine gemeinsame Staatsbürgerschaft haben, gilt das Recht dieses Landes
- Wenn nicht, gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt
- Wenn nicht, türkisches Recht
Typische Szenarien
- Zwei syrische Staatsbürger haben in Türkiye geheiratet und sich vor einem türkischen Gericht scheiden lassen → Syrisches Recht
- Türkisch-deutsches Paar lebt in Türkiye → Türkisches Recht
- Zwei Ausländer (unterschiedliche Nationalitäten) leben in der Türkei → Türkisches Recht
Dokumente
- Reisepass / Aufenthaltserlaubnis
- Überseeische Heiratsurkunde (Apostille)
- Überseeische Personenstandsurkunde
- Übersetzte Dokumente
Entscheidungsanerkennung (Inland außer)
- Kann die türkische Gerichtsentscheidung gültig sein? im Ausland?
- Anerkennungsverfahren nach den Gesetzen dieses Landes
- Hilfsapostille
Sorgerecht für Kinder
- Das türkische Gericht kann entscheiden (wenn türkisches Recht angewendet wird)
- Wenn ausländisches Recht angewendet wird, gelten die Regeln dieses Landes
- Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 bietet Schutz
Oberster Gerichtshof 2. HD
2. HD akzeptiert, dass bei Scheidungen ausländischer Paare das anzuwendende Recht gemäß Artikel 13 des MÖHUK bestimmt werden sollte und dass es unfair ist, türkisches Recht mechanisch anzuwenden.
Anwalt für Familien- und Ausländerrecht wird empfohlen.