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Insolvenzbescheinigung (EBL-Artikel 105): Bescheinigung über das schuldenfreie Eigentum

23 Nisan 2026 Vollstreckungs- und Insolvenzrecht 1 dk okuma 33 görüntülenme

Insolvenzbescheinigung ist das Dokument, das dem Gläubiger mit der Entscheidung der Vollstreckungsbehörde ausgehändigt wird, dass „der Schuldner kein Vermögen hat, das gepfändet werden kann“. Artikel 105 des EBL.

Arten

  • Vorübergehende Insolvenzbescheinigung: Falls die vorhandene Immobilie nicht ausreicht
  • Absolute Insolvenzbescheinigung: Keine Immobilie

Gewährte Vorteile

  • Die Forderung kann 20 Jahre verfolgt werden (Verjährungsfrist). erstreckt sich)
  • Erwirbt der Schuldner neues Eigentum, sofortige Pfändung
  • Es fallen weiterhin Zinsen an
  • Sie gilt als Voraussetzung für den Insolvenzantrag (der Gewerbetreibende steht auf dem Schuldner)

Aus Sicht des Schuldners

  • Die Insolvenzbescheinigung diskreditiert die Schuldner
  • Darlehen von Banken können es nicht bekommen
  • Wenn es ein Händler ist, droht ihm die Insolvenz

Oberster Gerichtshof 12. HD

12. HD akzeptiert, dass der Geschäftsführer vor Ausstellung der Insolvenzbescheinigung „alle Nachforschungen“ (Bank, Grundbuchamt, Verkehr, SGK) sorgfältig durchführen muss und unvollständige Nachforschungen der Grund für die Nichtigkeit sind.

Neue Klage mit Insolvenzbescheinigung

  • Sofortiges Pfandrecht für den Fall, dass der Schuldner neues Eigentum erwirbt
  • Wie Bankkonto, Gehalt, Erbschaft
  • Eine neue Beschäftigung beginnen. nicht erforderlich – Maßnahmen zur aktuellen Akte

Ein Vollstreckungsanwalt wird empfohlen.

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