Insolvenzbescheinigung ist das Dokument, das dem Gläubiger mit der Entscheidung der Vollstreckungsbehörde ausgehändigt wird, dass „der Schuldner kein Vermögen hat, das gepfändet werden kann“. Artikel 105 des EBL.
Arten
- Vorübergehende Insolvenzbescheinigung: Falls die vorhandene Immobilie nicht ausreicht
- Absolute Insolvenzbescheinigung: Keine Immobilie
Gewährte Vorteile
- Die Forderung kann 20 Jahre verfolgt werden (Verjährungsfrist). erstreckt sich)
- Erwirbt der Schuldner neues Eigentum, sofortige Pfändung
- Es fallen weiterhin Zinsen an
- Sie gilt als Voraussetzung für den Insolvenzantrag (der Gewerbetreibende steht auf dem Schuldner)
Aus Sicht des Schuldners
- Die Insolvenzbescheinigung diskreditiert die Schuldner
- Darlehen von Banken können es nicht bekommen
- Wenn es ein Händler ist, droht ihm die Insolvenz
Oberster Gerichtshof 12. HD
12. HD akzeptiert, dass der Geschäftsführer vor Ausstellung der Insolvenzbescheinigung „alle Nachforschungen“ (Bank, Grundbuchamt, Verkehr, SGK) sorgfältig durchführen muss und unvollständige Nachforschungen der Grund für die Nichtigkeit sind.
Neue Klage mit Insolvenzbescheinigung
- Sofortiges Pfandrecht für den Fall, dass der Schuldner neues Eigentum erwirbt
- Wie Bankkonto, Gehalt, Erbschaft
- Eine neue Beschäftigung beginnen. nicht erforderlich – Maßnahmen zur aktuellen Akte
Ein Vollstreckungsanwalt wird empfohlen.