Obwohl die Türkei Vertragspartei der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist, setzt sie diese mit „geografischer Beschränkung“ um.
Geografische Beschränkung
- Die Türkei zählt nur diejenigen, die aus Mitgliedern des Europarates kommen, als „Flüchtlinge“.
- Diejenigen, die von außerhalb Europas kommen, werden „bedingte Flüchtlinge“ oder „Sekundärflüchtlinge“ genannt. Schutz"
Arten des Schutzes
- Flüchtling: Aus Europa + Genfer Kriterien
- Bedingter Flüchtling: Außereuropäischer + Genfer Kriterien
- Sekundärer Schutz: Nicht Genf, aber echte Gefahr
- Vorübergehender Schutz: Syrer (Mass Herde)
Antragsprozess
- Antrag an der Grenze oder bei der Einwanderungsbehörde der Provinz
- Registrierung + biometrische Daten
- Interview
- Entscheidung (zwischen 1-3 Jahren)
- Geschützter Status → Personalausweis
Rechte und Pflichten
- Legal Aufenthalt
- Arbeitserlaubnis (begrenzt)
- Zugang zu Gesundheit
- Bildung
- Sozialhilfe
- Nichtzurückweisung in der Türkei
Ansiedlung in einem Drittland
- Über UNHCR
- Europa, Kanada, USA
- Jahreskontingent begrenzt
Verfassungsgemäß Gericht/EGMR
Das Verfassungsgericht und der EGMR akzeptieren, dass das Abschiebeverbot (Non-Refoulement) „absolut“ ist und dass man nicht in ein gefährliches Land geschickt werden kann, auch wenn der Verdacht auf Terrorismus oder Kriminalität besteht.
Anwalt für Ausländer/Menschenrechte wird empfohlen.