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Annullierung der Schmuggelersparnisse des Schuldners (EBL-Artikel 277)

23 Nisan 2026 Vollstreckungs- und Insolvenzrecht 1 dk okuma 27 görüntülenme

EBL Art. 277-284: An die Angehörigen des Schuldners im Falle einer Insolvenz/3. Klage auf Annullierung von Ersparnissen von Einzelpersonen (Actio Pauliana).

Stornierbare Ersparnisse

  • Spende (Art. 278): Innerhalb eines Jahres vor der Insolvenz – Annullierung
  • Verkauf zu extrem niedrigem Preis (Art. 279): Innerhalb eines Jahres vor der Insolvenz – Annullierung
  • Verkauf an einen Verwandten (Art. 280): Innerhalb von 2 Jahren vor der Insolvenz - Annullierungsvermutung
  • Betrügerisches Sparen (Art. 281): Innerhalb von 5 Jahren vor der Insolvenz - Annullierung

Kläger

  • Gläubiger, der eine Insolvenzbescheinigung erhalten hat
  • Insolvenz Nachlass

Beklagter

  • Sparschuldner
  • Dritte Person, die die Ersparnisse erhält

Nachweis

  • Insolvenz des Schuldners
  • 3. Bösgläubigkeit der Person (von ihr bekannt)
  • Die schädliche Natur der Ersparnisse

Ergebnis

  • Die Ersparnisse werden annulliert – die Immobilie wird an die Gläubiger verteilt
  • 3. Anspruch der Person auf Rückerstattung (vom Schuldner)
  • Geldausgleich möglich

Oberster Gerichtshof 17. HD

17. HD akzeptiert, dass bei Verfügungen gegenüber einem Verwandten eine „Vermutung der Bösgläubigkeit“ besteht und dass der Angeklagte seinen guten Glauben nachweisen muss.

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