Gesetz Nr. 4817: Arbeitserlaubnisverfahren für Ausländer in der Türkei.
Erlaubnisarten
- Unbefristete Arbeitserlaubnis (1-3 Jahre)
- Unbefristete Arbeitserlaubnis (nach 8 Jahren Arbeit)
- Unabhängige Arbeitserlaubnis
- Blaue Karte
Antrag Bedingungen
- Antrag des Arbeitgebers (aus der Türkei)
- 1 Ausländer pro 5 Arbeitnehmer mit türkischer Staatsangehörigkeit (Anteil)
- Fachgebiet des Ausländers
- Mindestlohnanforderung
Prozess
- Online-Bewerbung des Arbeitgebers beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit
- Dokumente (Bildung, Gesundheit, Registrierung)
- Inspektion (normalerweise 30 Tage)
- Genehmigungskarte
- Beantragung eines Arbeitsvisums
Ausnahmen (keine Genehmigung erforderlich)
- Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Investition
- Akademisches Personal (Universität)
- Beamte ausländischer Kapitalgesellschaften
- Bestimmte Profisportler
- Künstlerische Leistungen (begrenzt). Zeitraum)
Unbefristete Arbeitserlaubnis
- 8 Jahre legale Arbeit + 8 Jahre legaler Aufenthalt
- Gehalt doppelt so hoch wie der Mindestlohn
- Türkischkenntnisse
Oberster Gerichtshof/Staatsrat
Der Staatsrat legt fest, dass Entscheidungen über die Ablehnung einer Arbeitserlaubnis auf "objektiven Gründen" basieren sollten, 5 % der Der Job erfordert je nach Art Flexibilität.
Anwalt für Ausländerrecht wird empfohlen.