Gegen die Entscheidung des Strafgerichts stehen die Wege der Beschwerde (BAM) und der Beschwerde (Oberster Gerichtshof) offen.
Beschwerde
- Landesgericht (BAM)
- Antrag innerhalb von 7 Tagen
- Beweise + rechtliche Prüfung der Entscheidung
- Entscheidungszeit: 1-2 Jahr
Beschwerde
- Generalversammlung für Strafsachen / Kammern des Obersten Gerichtshofs
- 15 Tage gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs
- Nur rechtliche Überprüfung
- Entscheidungszeitraum: 1-3 Jahre
Korrektur der Entscheidung
- Gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (aus begrenzten Gründen)
- 15 Tage
- Die gleiche Kammer
Einzelantrag beim Verfassungsgerichtshof
- 30 Tage nach Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel
- Angebliche Verletzung von Grundrechten
- Entscheidungsfindung: 1-3 Jahre
EGMR-Antrag
- 4 Monate nach Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel + Verfassungsgerichtshof
- Straßburg
- Entscheidungszeitpunkt: 3–7 Jahre
Oberster Gerichtshof CGK
CGK akzeptiert, dass Berufungen und Berufungen durch das „Recht auf ein faires Verfahren“ erforderlich sind und dass die Fristen strikt eingehalten werden müssen.
Strafverteidigung ist ein Muss.