Kinder aus türkisch-ausländischen Ehen haben oft eine doppelte Staatsbürgerschaft. Die rechtlichen Konsequenzen sind wichtig.
Staatsbürgerschaft des Kindes
- Türkische Mutter/Vater → Türkischer Staatsbürger (TVK Artikel 7)
- Staatsbürger des Landes der ausländischen Mutter/des ausländischen Vaters gemäß dessen Gesetzen. Registrierung zur Registrierung.
- TR-ID-Nummer wird angegeben.
- Reisepass kann ausgestellt werden.
Geburt im Ausland.
- Geburtsanzeige an die Türkisches Konsulat
- Registrierung der doppelten Staatsbürgerschaft
- Türkischer Pass
Militärdienst
- Sohn mit türkischer Staatsangehörigkeit → zum Militärdienst verpflichtet
- Auslandsaufschub/bei Lebzeiten bezahlt
- Nicht im Geltungsbereich der Blauen Karte
Heirat
- Wenn das Kind das Erwachsenenalter erreicht, wird die Heiratsentscheidung über ihn/sie getroffen eigene
- Die Gesetze der beiden Länder werden unterschiedlich angewendet
Name
- Türkischer Name ist obligatorisch (TMK)
- Ausländischer Name kann hinzugefügt werden (als zweiter Vorname)
- Nachname: Vaters
Ausbildung
- Ausbildung an türkischen Schulen in der Türkei
- Ausländische Diplomäquivalenz (falls zurückgegeben)
2. HD und 18. HD des Obersten Gerichtshofs
2. HD geht davon aus, dass bei Kindern mit doppelter Staatsbürgerschaft Sorgerechts-/Erziehungsentscheidungen auf der Grundlage „des Kindeswohls“ getroffen werden und dass Präferenzen für ein Leben im Ausland individuell beurteilt werden.
Anwalt für Familien- und Staatsbürgerschaftsrecht wird empfohlen.