Hausarrest ist eine der im CMK vorgesehenen gerichtlichen Kontrollmaßnahmen als Alternative zu einem Haftbefehl. Die Anwendung erfolgt gemäß den Bestimmungen des CMK-Artikels 109/3-j.
Bedingungen für Hausarrest
- Es muss ein dringender Verdacht einer Straftat beim Verdächtigen oder Angeklagten bestehen
- Es müssen Gründe für die Festnahme vorliegen
- Es sollte berücksichtigt werden, dass anstelle einer Verhaftung eine gerichtliche Kontrolle ausreicht
Einspruch
Gegen die Hausarrestentscheidung kann innerhalb von 7 Tagen
Einspruch eingelegt werden.