TVK-Nr. 5901 Artikel 16: Ein Ausländer, der einen türkischen Staatsbürger heiratet, kann einen Antrag stellen, nachdem die Ehe 3 Jahre gedauert hat.
Bedingungen
- Rechtmäßige Ehe mit einem türkischen Staatsbürger
- 3 Jahre Ehe
- Zusammenleben
- Türkisch sprechen
- Übereinstimmung mit sozialen Werten. Einhaltung
Prozess
- 3 Jahre Ehe ist abgeschlossen
- Antrag beim Innenministerium
- Untersuchung (Befragung, Untersuchung)
- Entscheidung
Scheinheirat (für die Staatsbürgerschaft)
- „Scheinheirat“ – Scheinehe
- Staatsbürgerschaft, falls entdeckt Aufhebung
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit (ähnlich TCK-Artikel 227 als Vermittler in der Prostitution)
- Abschiebung
Tod/Scheidung des Ehegatten
- Tod vor 3 Jahren: zusätzliche Beurteilung
- Scheidung vor 3 Jahren: Das Recht, die Staatsbürgerschaft zu beantragen, geht verloren
- Flexibilität bei der Scheidung aufgrund der Ehegatten Schuld
Kinder
- Türkischer Staatsbürger Das vom Ehegatten geborene Kind ist zum Zeitpunkt der Geburt Staatsbürger
- Andere Kinder des ausländischen Ehegatten (durch Adoption) können leichter Staatsbürger werden
2. HD des Obersten Gerichtshofs und 10. Kammer des Staatsrates
2. HD geht davon aus, dass bei Entdeckung einer Scheinehe „Annullierung der Ehe + Entzug der Staatsbürgerschaft“ gemeinsam bewertet wird.
Anwalt für Familien- und Ausländerrecht wird empfohlen.